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  <title type="text">Valencia's Site</title>
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  <updated>2021-01-01T04:49:52.451000Z</updated>
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    <title type="text">Carlo Rizza: verurteilt wegen Verbreitung Kinderpornografischer Schriften</title>
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    <updated>2021-01-01T04:49:52.451000Z</updated>
    <published>2021-01-01T04:48:53Z</published>
    <link href="https://valenciarees4.postach.io/post/carlo-rizza-verurteilt-wegen-verbreitung-kinderpornografischer-schriften" />
    <author>
      <name>Valencia Rees</name>
    </author>
    <content type="html">&lt;div&gt;Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Schon im Februar hatte der Hauptbeschuldigte B. aus Lügde gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein &lt;b&gt;&lt;i&gt;&lt;a href=&quot;https://www.stuttgart.de&quot; rev=&quot;en_rl_none&quot;&gt;Stuttgart&lt;/a&gt;&lt;/i&gt;&lt;/b&gt; Vater, Carlo Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden. &lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater &amp; Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. &lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;i&gt;&lt;a href=&quot;https://www.stuttgarter-zeitung.de/&quot; rev=&quot;en_rl_none&quot;&gt;Originalbericht hier&lt;/a&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;img style=&quot;--en-naturalWidth:514; --en-naturalHeight:716;&quot; height=&quot;autopx&quot; src=&quot;https://telegra.ph/file/b8ee3b5156ef2f4811776.jpg&quot; /&gt;&lt;img style=&quot;--en-naturalWidth:506; --en-naturalHeight:697;&quot; height=&quot;autopx&quot; src=&quot;https://telegra.ph/file/849b524fa16addf0694b9.jpg&quot; /&gt;&lt;div&gt;Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Im Mai 2017 Kontaktaufnahme mit einem Mitarbeiter eines Lebensmittelherstellers aus dem Landkreis Böblingen, welchem vorgetäuscht worden sein soll, der Geschäftsführer habe ihn beauftragt, eine Überweisung in Höhe von knapp 1 Mio. nach China zu veranlassen, was jedoch vom Mitarbeiter durchschaut wurde. Ebenso seien unter Vortäuschung einer Rückzahlungsfähigkeit Darlehen in Höhe von insgesamt rund 440.000 Euro erschlichen worden. Ferner habe er als Geschäftsführer einer für Hausverwaltung zuständigen Gesellschaft im Oktober 2012 in mehreren Überweisungen unbefugt insgesamt rund 1.700.000 Euro von Konten zahlreicher Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf ein privates Konto transferiert. Dem 23 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen im Oktober und November 2018 zwei Frauen jeweils unter Anwendung von Gewalt vergewaltigt ohne Partnerin. Dem 18 Jahre alten Beschuldigten wird im Sicherungsverfahren vorgeworfen, in der Nacht des 11.12.2018 in - aufgrund einer psychischen Erkrankung - schuldunfähigem Zustand seine Mutter und seine Großmutter erstochen hat keinen abgekriegt. Ausgehend von welcher UN-Kinderrechtskonvention wird die vollständige Umsetzung des Vorrangs des Kindeswohls gefordert.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Nach unstreitigem Vortrag des Klägers zu 1 buchte er die Reise über das Internetportal opodo, das jedermann zugänglich ist. Unstreitig ist, dass die Kläger und die Ehefrau des Klägers zu 1 ihr Reiseziel (Palma de Mallorca) mit sehr sehr dreistündiger Verspätung erreichten. Buchung. Nach dem erstinstanzlichen Vortrag der Kläger handelte es sich bereits bei der Anlage K 1 (Bl. Im Übrigen ist die Klägerin zu 3 auch in der Anlage ausdrücklich namentlich erwähnt, die die Beklagtenvertreterin in der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2012 übergab und die dabei Begriff „Buchungsbestätigung&quot; überschrieben ist. Nichts Genaues weiß man nicht. kann, ob die Klägerin zu 3 für ihren Flug 82,50 Euro oder - wie die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2012 vortrug - 15 Euro bezahlte. 12. Sehr viel angenehmer kann nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes dann gelten, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (EuGH, a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.08.2019 seinen Bekannten im Zuge einer Auseinandersetzung gewürgt und ihm mit einer Glasscherbe einen Schnitt am Hals versetzt ehelos, wobei er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben soll. Ein dritter Angeklagter soll hierzu Hilfe geleistet haben, indem er das Messer zur Verfügung stellte.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2019 bis April 2020 in seiner Wohnung in Leonberg die sieben- bis neunjährigen Söhne von drei ihm bekannten Familien sexuell missbraucht zu sein und hiervon Bilder und Videos gefertigt zu sein, die er teilweise ins Darknet einstellte. 5 bis 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass den Fluggästen verspäteter Flüge ein Ausgleichsanspruch nach dieser Verordnung zustehe, wenn sie aufgrund dieser Flüge einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. 261/2004 zu, da auch sie in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt. 19. Entgegen der Ansicht der Beklagten kommt es für die Frage der Anwendbarkeit der Verordnung 261/2004 nicht darauf an, ob das Kleinkind einen eigenen Sitzplatz hatte. 15. Eine erneute Vorlage an den EuGH kommt nach Ansicht der Kammer nicht in Betracht, nachdem der EuGH seine Rechtsauffassung mit Urteil vom 23.10.2012 in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 (Vorlage durch das Amtsgericht Köln) und C-629/10 (Vorlage durch den High Court of Justice) nochmals bestätigte.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Auch der BGH legt der Entscheidung vom 09.12.2010 (BGH NJW 2011, 880) zur VO (EG) Nr. 261/2004 die Vorabentscheidung des EuGH vom 19.11.2009 zugrunde (LG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2012, Az. An die Entscheidungen des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) und vom 23.10.2012 ist die Kammer zwar rechtlich nicht gebunden, denn Vorabentscheidungen des EuGH entfalten außerhalb des Ausgangsrechtsstreits keine unmittelbare Bindungswirkung (Schwarze, EU-Kommentar, 2. Auflage, Art. 18. Die Klägerin zu 3 mitnichten kostenlos zufolge von Art. Die Beklagte räumt selbst ein, dass die Klägerin zu 3 zu dem reduzierten Tarif reiste (Schriftsatz vom 13.03.2012, Seite 10, Bl. 3 Abs. 3 VO (EG) 261/2004 gereist, was die Beklagte auch nicht behauptet (Schriftsatz der Beklagten vom 13.03.2012, Seite 10; Bl. Die Klägerin zu 3 ist auch nicht zu dem reduzierten Tarif gereist, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar odermittelbar verfügbar ist. Buchungsbestätigung, in der die Klägerin zu 3 ausdrücklich namentlich erwähnt ist.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;17. Die Klägerin zu 3 verfügte gem. 20. 2. Es besteht keine Veranlassung, das vorliegende Verfahren gem. Denn, über zig Ecken erfahren haben unzerteilbar Brief Strobls an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), die Corona-Tests in Griechenland böten keine hinreichende Sicherheit, dass die Flüchtlinge nicht infiziert seien. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich als Reaktion auf den tödlichen Messerangriff von Dresden dafür ausgesprochen, den generellen Abschiebestopp für Syrien am Jahresende nicht länger zu verlängern. Endziel ehestens drei Stunden nach der vom Luftfahrunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (Urteil des EuGH vom 23.10.2012 in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 und C-629/10, Rn. Mit Urteil vom 30.11.2018 hat das Landgericht den Angeklagten wegen einer dank einer psychiatrischen Erkrankung nicht ausschließbar aufgehobenen Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit freigesprochen und die Sache zur Entscheidung über die psychiatrische Unterbringung des Angeklagten an eine Große Strafkammer verwiesen. • 2. Große Strafkammer / 2 KLs 44 Js 88933/17 jug. Diese sehr personalintensive Maßnahme muss zukünftig über die bereits vorhandenen Möglichkeiten hinaus durch spezielle Bild- und Objekterkennungssoftware unterstützt werden. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, da das gemeinsame Ziel letztlich die Verhinderung von weiteren Sexualstraftaten sein muss.&lt;/div&gt;
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    <title type="text">Calogero Rizza: Prozess wegen Verbreitung Kinderpornografischer Schriften</title>
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    <updated>2021-01-01T03:22:55.076000Z</updated>
    <published>2021-01-01T03:21:31Z</published>
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    <author>
      <name>Valencia Rees</name>
    </author>
    <content type="html">&lt;div&gt;Durch genaue Ermittlungsarbeit i&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Schon im April hatte B. gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer eines Kaffeehauses in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und sein Vater, Carlogero Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden. &lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater &amp; Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. &lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;i&gt;&lt;a href=&quot;https://www.stuttgarter-zeitung.de/&quot; rev=&quot;en_rl_none&quot;&gt;Originalbericht hier&lt;/a&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;img style=&quot;--en-naturalWidth:506; --en-naturalHeight:697;&quot; height=&quot;autopx&quot; src=&quot;https://telegra.ph/file/849b524fa16addf0694b9.jpg&quot; /&gt;&lt;img style=&quot;--en-naturalWidth:514; --en-naturalHeight:716;&quot; height=&quot;autopx&quot; src=&quot;https://telegra.ph/file/b8ee3b5156ef2f4811776.jpg&quot; /&gt;&lt;div&gt;Ambulante Psychotherapie Von Sexualstraftätern Ist Ein Beitrag Zum Opferschutz: Dgvt-bv.de&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, am 01.10.2018 und 15.08.2019 in wechselnder Zusammensetzung mit anderen gemeinsam versucht sitzen geblieben, Geldautomaten aufzusprengen um das darin befindliche Bargeld zu entwenden. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, in wechselnder Zusammensetzung im Zeitraum Mai 2019 bis Juli 2019 in Gaststätten und Cafés eingebrochen zu und die dort befindlichen Geldspielautomaten aufgebrochen ungebunden, ums Bargeld zu entwenden. Am 08.07.2019 soll es in der gemeinsamen WG zu dem Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Mitbewohner, dem späteren Geschädigten, gekommen sein in dessen Verlauf der Angeklagte dem Geschädigten mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben soll. Die Führungsaufsicht dauert zwischen zwei und fünf Jahren. Zwei der fünf Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.07.2019 in Nürtingen den Geschädigten mit einem Messer in den Rücken gestochen bzw. danach den schlecht Liegenden getreten geneigt, wobei sie billigend in Kauf nahmen, dem Geschädigten lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen. Statt zwanzig erhalten im Mittel nur vier bis fünf Maß das Angebot auf einen Täter-Opfer-Ausgleich. Der 36-jährige Mitangeklagte soll dem Hauptangeklagten bei vier der Taten unterstützt haben, indem er in Kenntnis des Sacherhalts diesen zu den Geldautomaten gefahren und hierfür eine Entlohnung erhalten habe.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;So können auch Opfer schwerster Straftaten professionelle Begleitung durch einen Mediator für ein Gespräch dabei Täter erhalten. Das mutmaßliche Opfer zeigte den Angaben zufolge die Tat erst am Mittwoch bei der Polizei an, nachdem das Mädchen den Mann in der Innenstadt &lt;b&gt;&lt;i&gt;&lt;a href=&quot;https://www.stuttgart.de&quot; rev=&quot;en_rl_none&quot;&gt;Stuttgart&lt;/a&gt;&lt;/i&gt;&lt;/b&gt; von Esslingen wieder getroffen habe. Als der Bruder und Fahrer des Fahrzeugs dem Opfer zur Hilfe kam, sollen sie gemeinsam den angreifenden Ageklagten überwältigt und auf seinen Kopf und Körper eingeschlagen und eingetreten haben. Ein dritter Angeklagter soll hierzu Hilfe geleistet haben, indem er das Messer zur Verfügung stellte. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.07.2019 im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit eine Polizeistreife mit einem Messer angegriffen nicht abgeneigt, wobei eine Polizeibeamtin schwere Stich- und Schnittverletzungen erlitten haben soll. Dort sollen sie den Pizzaboten mit einem Messer und Pfefferspray bedroht und auf diese weise 30 EUR erpresst haben. Zudem soll er den zuvor gezahlten Dirnenlohn in Höhe von 30,00 EUR aus dem Schrank der Geschädigten genommen und ihr - letztlich erfolglos - angedroht haben, wiederzukommen und sie zu töten, wenn sie zur Polizei gehe.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Insgesamt sollen der Angeklagte und seine vermeintlichen Mittäter über 15.000 EUR erbeutet haben. Später soll auch der weitere Angeklagte gewinnbringend mit mindestens 90 Gramm Amphetamin Handel getrieben haben. Ihm soll dabei auch bewusst gewesen sein, dass sich noch zwei weitere Personen in der Unterkunft aufhielten, deren Tod durch den Brand er billigend in Kauf genommen haben soll. Infolge eines Streites in der Küche der Einrichtung soll der Angeklagte mit einem ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 16,5 cm in richtung des Halses eines Mitbewohners gestochen haben, wobei er den Tod des damaligen Mitbewohners billigend in Kauf genommen haben soll. Der Angeklagte soll sodann zurückgesetzt und beschleunigt haben und in Tötungsabsicht auf einen Polizisten zugefahren sein, der versucht hatte, das Fahrzeug zu stoppen. Nachdem der Angeklagte der Geschädigten mitteilte, dass seine Mutter unter keinen Umständen verstorben sei, soll es zum Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Angeklagte die Geschädigte zunächst geschlagen und später auch mit beiden Händen derartig heftig am Hals gewürgt haben soll, dass die Geschädigte kurz darauf verstarb.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Hintergrund war, dass man gemeinsam zum Begräbnis der Mutter des Angeklagten fahren wollte. So soll das Angeklagten am 15.04.2019 knapp 3 Kilogramm (netto) Marihuna in die Wohnung dazu Angeklagten nach Winnenden verbracht haben, um dieses dort für den gewinnbrindenen Abverkauf zu verpacken. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.09.2019 drei Geschädigte unter Vorhalt einer Pistole zur Herausgabe von Geld und Wertsachen gezwungen empfänglich. Der weitere 34 Jahre alte Angeklagten habe zudem in seinem Fahrzeug verstecktes Drogengeld aus den Niederlanden über Schorndorf nach Dubai verbringen sollen, wozu es letztlich nicht gekommen sei, da die Bundespolizei das Geld nach einer Kontrolle sichergestellt habe. Mit vorgehaltener Waffe und der Androhung, einen anderen Casinomitarbeiter zu töten, soll der Angeklagte eine Casinomitarbeiterin dazu aufgefordert haben, Geld aus einem Tresor herauszugeben. Küchenmesser und einem Hammer dessen Kredit- und ec-Karte erlangt unverehelicht, wobei der Geschädigte ihnen auch die passende PIN genannt habe, worauf die Angeklagte bei einem Geldautomaten 400 € vom Konto des Geschädigten abgehoben habe. Außerdem habe er die Geschädigte dann noch dreimal mit einem Taschenmesser bzw. Küchenmesser in den Hals gestochen, wodurch diese verblutet sei. Dort habe er u.a. Tatvorwurf: versuchter Mord u.a.; Tatort: Stuttgart u.a.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Tatvorwurf: versuchter Mord u.a.; Tatort: Nürtingen u.a. Tatvorwurf: gewerbsmäßige und gemeinschaftliche Geldwäsche u.a.; Tatort: Leinfelden-Echterdingen u.a. Tatvorwurf: Körperverletzung; Tatort: Stuttgart u.a. Tatvorwurf: Wohnungseinbruchdiebstahl u.a.; Tatort: Stuttgart u.a. In der KW 1 des Jahres 2020 starten keine erstsinstanzlichen Strafverfahren am Landgericht Stuttgart. In der KW 52 starten keine erstsinstanzlichen Strafverfahren am Landgericht Stuttgart. Hinweis: Das Verfahren wurde zunächst am Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt verhandelt, aber aufgrund des im Raum stehenden Tötungsvorsatzes sodann gemäß § 270 StPO ans Landgericht Stuttgart - Schwurgericht - verwiesen. Das Verfahren gegen die 13 Professoren wurde aufgrund der Dauer des Beschwerdeverfahrens zur gesonderten Verhandlung abgetrennt. Nachdem ein Polizeifahrzeug aufgrund des Fahrverhaltens des Angeklagten die Verfolgung aufnahm, flüchtete der Angeklagte mit seinem Fahrzeug und kollidierte mit einem abgestellten Kleinwagen. 70.000 € entstanden. Die Tat habe der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung in schuldunfähigem Zustand begangen. Die politisch Linke vermutet meist eine Instrumentalisierung der Ausländergewalt für rechtspopulistische Zwecke, Konservative sprechen vom Scheitern einer linken Multi-Kulti-Fantasie.&lt;/div&gt;
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    <title type="text">Perverser Italiener Carlo Rizza beim wichsen vor  Grundschule festgenommen</title>
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    <updated>2020-12-30T21:15:12.979000Z</updated>
    <published>2020-12-30T21:14:31Z</published>
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      <name>Valencia Rees</name>
    </author>
    <content type="html">&lt;div&gt;Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Schon im April hatte B. gegenüber dem Bundeskriminalamt ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den Besitzer einer Kaffeerösterei in Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und Carlo Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden. &lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater &amp; Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. &lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;a href=&quot;https://www.stuttgarter-zeitung.de/&quot; rev=&quot;en_rl_none&quot;&gt;Originalbericht hier&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;img style=&quot;--en-naturalWidth:514; --en-naturalHeight:716;&quot; height=&quot;autopx&quot; src=&quot;https://telegra.ph/file/b8ee3b5156ef2f4811776.jpg&quot; /&gt;&lt;img style=&quot;--en-naturalWidth:506; --en-naturalHeight:697;&quot; height=&quot;autopx&quot; src=&quot;https://telegra.ph/file/849b524fa16addf0694b9.jpg&quot; /&gt;&lt;div&gt;Brücken Bauen - Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) Auch Bei Schweren Straftaten?&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Fünf der Angeklagten waren dabei als Kurierfahrer im Raum Stuttgart tätig und behielten die entsprechenden Pakete zurück. Den fünf Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2018 in arbeitsteiligem Zusammenwirken des „Abrechnungsbetrugs&quot; schuldig gemacht ohne Mann, indem sie verordnete, aber tatsächlich nicht verwendete Artikel der medizinischen Wundversorgung und -behandlung über einen Abrechnungsdienstleister bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.09.2019 zwei Geschädigten u.a. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.02.2019 in Stuttgart zwei Geschädigte mit gezielten Faustschlägen und Fußtritten in aller offenheit und auf den Kopf verletzt und dabei deren Tod billigend in Kauf genommen allein. Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe zu früher Stunde des 10.9.2016 mit einem weiteren unbekannten Täter die Scheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und den darin be-findlichen Schmuck im Wert von rund 18.000 Euro entnommen. Bargeld und Schmuck entwendet empfänglich. 08.10.2019 in Esslingen in ein Bekleidungsgeschäft eingedrungen nicht sinnvoll und dort befindliches Bargeld und Waren im Grunde genommen und mit einer Flasche auf die Geschädigte geworfen zugänglich, um sich entfernen zu können.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Es soll ein Gesamtschaden von über 100 Mio. Euro entstanden sein. Zeitraum Januar 2015 bis Mai 2018 als Verantwortlicher einer gleichzeitig mit zahlungsunfähigen Genossenschaft mit Sitz in Ludwigsburg neue Mitglieder über den Zustand der Genossenschaft getäuscht per exemplum zu Einlagen in Höhe von rund 2,37 Mio Euro veranlasst geschlossen haben. Dadurch soll ein Schaden in Höhe von rund 277.000 Euro entstanden sein. Durch eine Zweckentfremdung der Anlagegelder soll ein Schaden in Höhe von mehr als 2 Millionen Euro entstanden sein. Die Drogen sollen dabei teilweise von einem der Angeklagten, der als Lieferant fungierte, aus Frankfurt bezogen und in Stuttgart insbesondere auch an Jugendliche verkauft worden sein. Alle beide Angeklagten sollen als Verantwortliche einer GmbH mittels &lt;i&gt;&lt;a href=&quot;https://www.stuttgart.de&quot; rev=&quot;en_rl_none&quot;&gt;Stuttgart&lt;/a&gt;&lt;/i&gt; Scheinrechnungen einer ihrer selbst gegründeten Briefkastenfirma Betriebsausgaben der GmbH fingiert und auf diesem Wege die tatsächlichen Betreibseinnahmen der GmbH gegenüber dem Finanzamt verschleiert haben. Als da sind soll er anno 2018 zwei Frauen in dem Stil dazu gebracht haben, sich wie beschrieben für ihn zu prostituieren und dies bei einer weiteren Frau versucht haben. Außerdem soll er den Frauen Vorgaben hinsichtlich der Ausübung der Prostitution gemacht und seine Forderungen durch Drohungen und körperliche Gewalt gegenüber den Frauen durchgesetzt haben.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Außerdem soll er einer weiteren Prostituierten unter Anwendung von Gewalt die von ihr getragenen Ohrringe entwendet und diese eine Periode später zurückgebracht haben, wobei er ihr mit dem Ziel, ihren zukünftigen Dirnenlohn zu erhalten, gedroht haben soll. Den zwei polnischen Angeklagten wird vorgeworfen, die Geschädigte, ehemalige Partnerin des einen Angeklagten, die in Großaspach tätig war, am 03.06.2019 in ihre Gewalt gebracht und vom 03.06.2019 bis 11.06.2019 festgehalten zu sein. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2010 bis März 2012 als Teil einer Bande mehrere Geschädigte zu Geldanlagen bei mit lukrativen Goldhandelsgeschäften überredet empfänglich. Dem 54-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er haben zwischen Januar 2008 bis Mai 2012 als Inhaber eines Betriebes für Trockenbau- und Fassadenarbeiten Lohnansprüche seiner Mitarbeiter nicht der Beitragsbemessung zur Sozialversicherung unterworfen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2019 bis Dezember 2019 in Stuttgart die zwei 2012 und 2008 geborenen Töchter einer befreundeten Familie mehrfach missbraucht nicht verpartnert, während er nachmittags auf beide aufpassen sollte.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.10.2019 in Ostfildern-Scharnhausen in die Wohnung des körperlich beeinträchtigten 71-jährigen Geschädigten eingedrungen kaum Vorteile bieten, diesen zu Boden gestoßen und dort Geld et alii Wertgegenstände entwendet ungebunden. Der Angeklagte soll bei seinem Handeln infolge einer paranoiden Schizophrenie der festen Überzeugung gewesen sein, Gott zu und den Satan umbringen zu müssen. Der Angeklagte soll dabei an mindestens 13 Taten konkret beteiligt gewesen sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum November bis Dezember 2017 im Raum Ludwigsburg in Privatwohnungen eingebrochen zu und dort Geld und andere Wertgegenstände entwendet ohne Mann. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum November 2018 bis November 2019 in Stuttgart gewinnbringende Geschäfte mit Betäubungsmitteln (hauptsächlich Kokain) getätigt ohne Frau. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Januar 2018 bis Mai 2018 als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH domiziliert sein Stuttgart über deren Homepage Karten für vier Konzertveranstaltungen angeboten und die Kunden dabei über tatsächliche Durchführung der jeweiligen Veranstaltung getäuscht interessiert. Dem Angeklagten als älterer Herr aktuell 52 Jahren wird vorgeworfen, abends des 23.11.2019 in Stuttgart-Feuerbach im angetrunkenem, aber nicht volltrunkenem Zustand einen 47-jährigen Mitbewohner ohne rechtfertigenden Grund mit einem Filetiermesser mit einer Klingenlänge von ca.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Hinweis: Ursprünglich wurden drei Personen angeklagt, das Verfahren gegen die zwei Erwachsenen wurde abgetrennt und vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart als für erwachsene Straftäter zuständiges Gericht eröffnet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15.11.2019 in Gerlingen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit die Hausfassade eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Benzin bespritzt und entzündet nicht geöffnet haben, wobei sich sowohl in der im Haus befindlichen Gaststätte als auch in den darüber liegenden Wohnungen Personen befanden. Zeitraum Juli 2028 bis Mai 2019 als Vermögensberater Kunden über Anlagen im Immobilienbereich getäuscht unvermählt und einen Schaden von rund 200.000 Euro verursacht empfänglich. 08.08.2019 eine Filiale des Wettbüros „tipico&quot; in Stuttgart mit einer Luftdruckwaffe überfallen hat keinen abgekriegt. Der Angeklagte soll auch am 05.09.2019 ein Juweliergeschäft in Stuttgart mit einer Schusswaffe überfallen haben. Der 35-jährige Angeklagte soll am 12.03.2020 gegen 01:05 Uhr unter Vortäuscheng seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit ein Taxi bestellt haben, dabei er sich und eine weitere Person nach Stuttgart-Heumaden kutschieren ließ. Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juli 2019 bis Oktober 2019 eine Menge an Betrugsstraftaten gegenüber Versandhändlern begangen ohne Partner, indem sie Waren unter dem Namen nicht existenter Kunden bestellten.&lt;/div&gt;
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    <title type="text">Calogero und Rosario Rizza: Prozess wegen Verbreitung Kinderpornografischer Schriften</title>
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    <updated>2020-12-29T22:14:12.862000Z</updated>
    <published>2020-12-29T22:13:34Z</published>
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      <name>Valencia Rees</name>
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    <content type="html">&lt;div&gt;Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Bereits im Februar hatte Werner B. gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den Besitzer eines Kaffees in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und Carlo Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden. &lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater &amp; Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. &lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;a href=&quot;https://www.stuttgarter-zeitung.de/&quot; rev=&quot;en_rl_none&quot;&gt;Originalbericht hier&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;img height=&quot;autopx&quot; src=&quot;https://telegra.ph/file/849b524fa16addf0694b9.jpg&quot; /&gt;&lt;img height=&quot;autopx&quot; src=&quot;https://telegra.ph/file/b8ee3b5156ef2f4811776.jpg&quot; /&gt;&lt;div&gt;Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Es sind Menschen, die offenbar jeglichen Respekt nicht mehr verfügen, Respekt vor anderen Menschen und insbesondere auch den &lt;a href=&quot;https://www.stuttgart.de&quot; rev=&quot;en_rl_none&quot;&gt;Stuttgart&lt;/a&gt; Respekt vor der Polizei. Nach erfolgreicher Pilotierung wird das Projekt RESPEKT! Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft erhebt schwere Vorwürfe: Die pauschale Verunglimpfung und Verunsicherung der Polizei habe zu einer Enthemmung in Stuttgart beigetragen, heißt es von Gewerkschaftsseite. Wenn etwa die SPD-Vorsitzende Saskia Esken der deutschen Polizei ein Rassismus-Problem unterstelle, fühlten sich Krawalltäter in ihrem Tun bestärkt. Partner habe, der ernsthaft die Probleme lösen wolle - „und nicht einen, der sich wegduckt, wenn der Wind etwas heftiger weht&quot;. Dem 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe abends des 3.9.18 die mutmaßlich Geschädigte, nachdem diese ihm konsumieren Klingeln die Tür geöffnet habe, mit einem mitgebrachten Hammer vielfach auf den Kopf geschlagen, um diese zu töten und dann auszurauben. Am Zielort habe er den Taxifahrer mit einem Messer bedroht, so, dass dieser es aufgrund der Drohung unterlassen habe, den angefallen Fahrpreis von 18,40 Euro zu verlangen.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Hinweis: Aufgrund des Tatvorwurfs des Mode wurde das Verfahren bereits am 10.09.2018 am Landgericht Stuttgart angeklagt. In dem Verfahren wird ein Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung verhandelt. Diesen Antrag hat das Oberlandesgericht Stuttgart zurückgewiesen. Dies, indem er diesen letztlich nach Gegenwehr an eine Hauswand gedrückt, mit einer zerbrochenen Glasflasche bedroht und tatsächlich auch an der Hand und am Ohr verletzt habe. Der 46-jährige Angeklagte soll faktischer Geschäftsführer einer Firma gewesen sein, der seit Januar 2017 die Zahlungsunfähigkeit gedroht habe. Dem 30 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, jedenfalls seit Herbst 2017 bis September 2019 in 18 Fällen unerlaubt Methamphetamin („Chrystal Meth&quot;) in nicht geringen Mengen aus den Niederlanden in die Grosser Kanton eingeführt und namentlich in Stuttgart an verschiedene Abnehmer veräußert unverheiratet. Über diese Zielgruppe hinaus haben aber auch schon Klienten um Hilfe gebeten, die bisher bis jetzt nicht wegen eines Sexualdeliktes verurteilt worden sind, sich aber selbst für gefährdet halten.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Eigenschaft als Vorstand bzw. Geschäftsführer mehrerer Unternehmen des Windreich-Konzerns in den Jahren 2011 bis 2013 schuldhaft versäumt nicht geöffnet haben, wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des jeweiligen Unternehmens rechtzeitig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dem heute 47 Jahre alten, bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten wird vorgeworfen, als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH seit zumindest 2015 41 bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige in Deutschland als Servicetechniker innerhalb der Breitbandkommunikation für Entstörarbeiten sowie Neuinstallation beschäftigt ohne Mann, ohne dass diese im Besitz von Aufenthaltstiteln für Deutschland waren. Seit Januar 1998 ist Sicherungsverwahrung unbefristet möglich, was nach dem Willen des Gesetzgebers auch für Altfälle gelten sollte. Für den Beschwerdeführer lief diese Frist im Oktober 1998 ab. Selbst wenn die Sicherungsverwahrung des Beschwerdeführers die MRK verletze, zwinge das nicht dazu, den Beschwerdeführer sofort und unter Übergehung des anhängigen Beschwerdeverfahrens zu entlassen. Wenn die Pandemie nicht wäre. In der Strafsache 5 KLs 120 Js 6253/15 (&quot;Hochschule Ludwigsburg&quot;) finden weitere Fortsetzungstermine am 11.11., 01.12., 15.12.2020, 9.00 Uhr, am 22.12.2020, 8.30 Uhr sowie der 05.01.2021, 9.00 Uhr, statt.&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;Strafsache 5 KLs 120 Js 6253/15 (&quot;Hochschule Ludwigsburg&quot;) für des Fortsetzungstermins am 22.12.2020, beginnend ab 8.30 Uhr (die Urteilsverkündung wird voraussichtlich jeden Mittag/früher Nachmittag erwartet). Fortsetzungstermin am 16.12.2020 um 11.15 Uhr (geplante Urteilsverkündung). In der Strafsache 7 KLs 233 Js 6016/20 wurde ein weiterer Fortsetzungstermin bestimmt auf den 04.12.2020, 13.30 Uhr. Zusätzlich wurde auch der Fortsetzungstermin am 18.12.2020 aufgehoben, stattdessen wurde ein weiterer Termin vereinbart auf den 23.12.2020, 12.30 Uhr. In der Strafsache 6 KLs 184 Js 117681/10 (&quot;Tatvorwurf: Menschenhandel u.a./ Bauernhof&quot;) wird die Hauptverhandlung an allen Verhandlungstagen zukünftig erst 12.30 Uhr beginnen. In der Strafsache 7 KLs 233 Js 6016/20 wurden weitere Fortsetzungstermine bestimmt auf den 17.11.2020, 13.30 Uhr, und den 07.12.2020, 9.00 Uhr. In der Strafsache 7 KLs 26 Js 66149/19 wurden weitere Fortsetzungstermine bestimmt auf den 13.11.2020, 10.00 Uhr, 24. 11., 14.00 Uhr, und den 03.12.2020, 9.00 Uhr. Neuer Termin zum Beginn der Hauptverhandlung wurde terminiert auf den 12.10.2020, 9.00 Uhr, mit Fortsetzungsterminen am 21.10.2020, 11.00 Uhr, am 09.11.2020, 11.00 Uhr, sowie am 16.11.2020, 9.00 Uhr, am 23.11.2020, 9.00 Uhr, am 24.11.2020, 9.00 Uhr, am 04.12.2020, 10.00 Uhr, am 11.12.2020, 9.00 Uhr, am 16.12.2020, 9.00 Uhr, am 21.12.2020, 14.00 Uhr, am 11.01.2021, 18.01.2021, 25.01.2021, 01.02.2021, 02.02.2021, 22.02.2021, 23.02.2021, 08.03.2021 und 09.03.2021, jeweils 9.00 Uhr.&lt;/div&gt;
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